Wir sind Ihre Experten im deutsch-französischen Erbrecht
Willkommen bei der Anwaltskooperation Dr. Stephan J. Lang & Alaris Avocats
Als eine der führenden Anwaltskooperationen begleiten wir seit über 20 Jahren hochkarätige Klienten auf den Gebieten des deutsch-französischen Erbrechts, im Steuerrecht und in der Vermögensnachfolge. Darüber hinaus beschäftigen wir uns auch mit dem Wirtschafts- und Immobilienrecht in Frankreich.
Die Standorte Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Paris ermöglichen es uns, die Probleme unserer Mandanten auf dem gesamten deutschen und französischen Hoheitsgebiet zu bearbeiten. Mit unseren Dependancen an der Côte d’Azur und Korsika sind wir in der Lage Rechtsstreitigkeiten zu lösen.
Dies gelingt durch unsere hochqualifizierten deutschen und französischen Rechtsanwälte. Unsere Juristen verfügen darüber hinaus nicht nur über exzellente Sprachkenntnisse, sondern auch über eine mehrjährige Erfahrung im Umgang mit deutschen und französischen Gerichten sowie Behörden.
Abgerundet wird die Qualität unseres Teams durch die aktive Mitgliedschaft in der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung e.V., wo wir mit Anwälten aus allen Regionen beider Länder einen lebhaften Gedankenaustausch pflegen.
Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch auf unserer Internetseite – gerne laden wir Sie aber auch zu einem persönlichen Gespräch in eine unserer Niederlassungen in Frankreich oder Deutschland ein.
Wir stehen Ihnen für rechtliche oder steuerrechtliche Problem gerne zur Verfügung – zufrieden sind wir erst, wenn Sie es sind!