Vielseitige Kompetenz unter einem Dach
Wir begleiten Ihren Weg – ein Leben lang
Wir lösen die Probleme von Heute für Morgen
Viele französische Kanzleien können ihren deutschen Mandanten nicht umfassend helfen. Europa wird immer komplexer und somit auch die rechtlichen Fragestellungen. Dies bezieht sich nicht nur auf große Unternehmen, sondern auch auf Privatpersonen. Auch bei Schwierigkeiten im Erbrecht stehen meist große Vermögenswerte auf dem Spiel. Die Anwaltskanzleien Dr. Lang & Kollegen und Alaris Avocats haben sich deshalb als führende Spezialisten im Erbrecht und Familienrecht im deutsch-französischen Rechtsverkehr zusammengeschlossen.
Wir sind Ansprechpartner für alle Fälle
Die Arbeit mit unserem Kollegen David H. Hartmann zeichnet sich durch ein hohes Maß an Professionalität und individuellem Engagement im Bereich des Erbrechts aus. Sie bietet nicht nur umfassende rechtliche Beratung, sondern betreut ihre Mandanten auch mit weiterführenden Fragen des Immobilienrechts.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Verknüpfung von französischen und internationalen Erbfällen. So bietet die Kanzlei nicht nur eine Betreuung in Frankreich, der Côte d’Azur und Korsika, sondern versteht es auch Mandanten mit Bezügen zu außer und innereuropäischen Wirtschaftsräumen zu vertreten.
Oftmals ist es schwer, durch die ganzen Rechtsordnungen eines Themenbereichs durchzusteigen. Die Kanzlei Dr. Lang & Kollegen, bestehend aus einem umfangreichen Netzwerk an Juristen, Steuerberatern und Immobilienhändlern kann hier Durchblick schaffen. Durch die breite Spezialisierung können wir Mandanten in unterschiedlichsten Lebenslagen helfen. Sei es bei der Verwaltung oder Veräußerung von Immobilien, der Betreuung bei Nachlassangelegenheiten oder der steuerlichen Bewältigung eines Erbes.
Wir garantieren Kompetenz und Individualität
Ein zentrales Leitbild dieser Zusammenarbeit ist die individuelle Beratung, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten zugeschnitten ist. Die Kanzleien legen großen Wert darauf, dass jeder Mandant umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in beiden Ländern informiert wird. Die juristischen Experten beider Kanzleien arbeiten Hand in Hand, um den individuellen Wünschen und Zielen ihrer Mandanten gerecht zu werden.
Durch den kontinuierlichen Austausch zwischen den Kanzleien und regelmäßigen Weiterbildungen bleibt die Zusammenarbeit stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung in beiden Ländern. Dies gewährleistet, dass Mandanten jederzeit von den besten juristischen Kenntnissen profitieren können.
Wir setzen neue Maßstäbe
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Verständnis für die Herausforderungen im internationalen Erbrecht setzen die Anwaltskanzleien Dr. Lang & Kollegen und Alaris Avocats neue Maßstäbe in der grenzüberschreitenden Rechtsberatung. Die Partnerschaft unserer beiden Kanzleien ist nicht nur ein Modell für erfolgreiche internationale Zusammenarbeit, sondern auch ein Garant für die Sicherung der Vermögenswerte und die Wahrung der Interessen ihrer Mandanten über Ländergrenzen hinweg.
Wir sind für Sie da
RA David H. HartmannIhr Spezialist für deutsch-französisches Erbrecht. Er arbeitet in Paris.
Tel.: +33 (0)61 / 302 2029
RA Prof.* Dr. Stephan J. LangIhr Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Er arbeitet in Berlin und Paris.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
RA Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger JachIhr Spezialist für Erbrecht und Immobilienrecht. Er arbeitet in Hamburg und der Côte d’Azur.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
RA Sascha JungIhr Spezialist für Erbrecht, Gesellschaft- & Immobilienrecht. Er arbeitet in Berlin und Korsika.
Tel.: +49 (0)179 / 1198 762
StB Nyikolaj Szmolenkov M.A.Ihr Spezialist für int. Steuerrecht und Erbschaftsteuerrecht. Er arbeitet in Augsburg, München und Paris.
Tel.: +49 (0)172 / 712 0558