Pflichtteilsrecht in Frankreich

Anwendung und Besonderheiten des französischen Pflichtteilsrechts

Mit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung kommt es häufiger vor, dass ein Deutscher nach französischem Recht beerbt wird. Dies ist insbesondere für den Pflichtteil von Bedeutung. Der Beitrag zeigt auf, wann das „französische Pflichtteilsrecht“ anzuwenden ist, wer Berechtigter sein kann, wie der Pflichtteil berechnet wird und wie er durchgesetzt wird.

Was Sie über das französische Pflichtteilsrecht wissen sollten

Anwendbarkeit des französischen Pflichtteilsrechts

Der Pflichtteil ist im französischen Zivilgesetzbuch (code civil) – kurz CC- geregelt.

Ob französisches Recht anzuwenden ist, bestimmt sich für Erbfälle ab dem 17.08.2015 in erster Linie nach der – kurz Europäischen Erbrechtsverordnung EuErbVO.

 

Natur des französischen Pflichtteilsrechts

Das französische Pflichtteilsrecht ist dem deutschen sehr ähnlich. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge. An Zweiter Stelle steht der Ehegatte des Erblassers.

 

Pflichtteil der Kinder und Abkömmlinge

Lebende Kinder schließen diese ihre jeweiligen Abkömmlinge aus. Ist ein Kind vor dem Erblasser verstorben und hinterlässt es wiederum selbst Abkömmlinge, so treten diese an die Stelle des Kindes. Ist ein Kind erbunwürdig oder wurde dem Pflichtteilsberechtigten der Noterbteil wirksam entzogen, so ist er nicht mitzuzählen. Hatte das Kind allerdings selbst Abkömmlinge, haben diese Anspruch auf dessen Pflichtteil und werden folglich mitgezählt.

Pflichtteil

Lebt nur ein Kind des Erblassers, erhält dieses die Hälfte des Nachlasses. Leben hingegen 2 Kindern erhält jedes 1/3 des Nachlasses. Bei drei Kindern erhält jedes 1/4 des Nachlasses. Leben mehr als 3 Kinder, erhalten diese insgesamt 3/4 des Nachlasses, welcher durch die Anzahl der Kinder geteilt wird.

 

Noterbteil des Ehegatten und andere Rechte im Erbfall

Dem Ehegatten steht ¼ des Nachlasses zu. Daneben erhält er ein lebzeitiges Wohnrecht an der gemeinsamen genutzten Wohnung. Weiter kann bei Vorliegen einer Bedürftigkeit des überlebenden Ehegatten ein Unterhaltsanspruch gegeben sein.

 

Gerichtliche Durchsetzung des französischen Pflichtteils

Ob französische oder deutsche Gerichte zuständig sind, bestimmt sich in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes des Erblassers.

Sind französische Gerichte zuständig und wird dort Klage erhoben, richtet sich das Verfahren nach der französischen Zivilprozessordnung.

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
Ihr Spezialist für Erbrecht

Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

Die Abwicklung eines Nachlasses in Frankreich kann komplex und anspruchsvoll sein. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen und administrativen Hürden, die überwunden werden müssen. Wir helfen Ihnen weiter.

Überblick Themen Frankreich

Ihr Spezialist für Erbrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Lang & Kollegen

Dr. Stephan Lang

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator
  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 - 2019)
  • Mitglied der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung
  • Kanzleisitz: München
  • Bereich: Paris
  • Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

Haben Sie noch Fragen zum Pflichtteil in Frankreich?
Schreiben Sie uns…

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, Google Tag Manager, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.