Immobilienrecht in Frankreich

FRANKREICH – CÔTE D‘AZUR – KORISKA

Das französische Immobilienrecht ist komplex und vielschichtig, mit spezifischen Regelungen, die potenzielle Käufer, Erben und Investoren kennen sollten.

Was Sie über das Immobilienrecht in Frankreich wissen müssen

Wie läuft der Erwerb einer Immobilie grundsätzlich ab?

Wenn sich die Parteien über den Verkauf geeinigt haben, werden zwei separate Verträge abgeschlossen. Als Erstes wird ein Vorvertrag vereinbart. Hierbei werden grundlegende Daten des Objektes festgehalten und vom Käufer 10 % des Kaufpreises an den Verkäufer als Sicherheit hinterlegt. Dieser Vertrag bildet ein gegenseitig verpflichtendes Versprechen, den Vertrag zu erfüllen. Tritt der Käufer von seinem Vorhaben zurück, darf der Verkäufer den Betrag als Vertragsstrafe behalten. Tritt hingegen der Verkäufer zurück, muss er nebst dem erhaltenen Betrag denselben zusätzlich als Vertragsstrafe an den Käufer zahlen. Dieser Vorvertrag kann auch notariell beglaubigt werden – was für einen reibungslosen Vorgang zu empfehlen ist.

Als Zweites wird der Hauptvertrag beim Notar unterschrieben und beglaubigt. Hiermit tritt schlussendlich der Eigentumsübergang ein.

 

Welche wesentlichen Unterschiede gibt es beim Immobilienerwerb?

Im Gegensatz zu Deutschland kommt dem Notar ein deutlich größerer Stellenwert zu. Anwälte in Frankreich erfüllen beim Immobilienankauf oder –verkauf nur eine vorbereitende Rolle. Beratung über Kosten und Vertragsgestaltung erfolgt in der Regel beim Notar selbst.

Eine weitere Besonderheit, im Gegensatz zu Deutschland ist, dass das Grundbuch in Frankreich lediglich eine Formalie darstellt und für den eigentlichen Eigentumsübergang irrelevant ist.

 

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
Ihr Spezialist für Erbrecht

Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

Beim Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie in Frankreich gibt eine Vielzahl von rechtlichen und administrativen Hürden, die überwunden werden müssen. Wir helfen Ihnen weiter.

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Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Lang & Kollegen

Dr. Stephan Lang

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator
  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 - 2019)
  • Mitglied der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung
  • Kanzleisitz: München
  • Bereich: Paris
  • Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

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