Das sind Ihre Experten im deutsch-französischen Erbrecht
Anwaltskooperation Dr. Stephan J. Lang & Alaris Avocats
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Verständnis für die Herausforderungen im internationalen Erbrecht setzen die Anwaltskanzleien Dr. Lang & Kollegen und Alaris Avocats neue Maßstäbe in der grenzüberschreitenden Rechtsberatung zwischen Deutschland und Frankreich. Die Kooperation unserer beiden Kanzleien ist nicht nur ein Modell für erfolgreiche internationale Zusammenarbeit, sondern auch ein Garant für die Sicherung der Vermögenswerte und die Wahrung der Interessen ihrer Mandanten über Ländergrenzen hinweg.
Unser Hauptaugenmerk gilt dabei vor allem denjenigen, die ihre mühsam aufgebauten Werte im In- und Ausland rechtzeitig und reibungslos der nächsten Generation übertragen wollen. Diese Philosophie findet sich auch wieder in unserer Initiative Werterhalt & Weitergabe, der sich auch unsere Experten aus Deutschland und Frankreich verpflichtet sehen. Zufrieden sind wir erst, wenn Sie es sind.

RA David H. Hartmann
Ihr Spezialist für deutsch-französisches Erbrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Paris.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Prof.* Dr. Stephan Lang
Ihr Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Er arbeitet schwerpunktmäßig in München und Paris.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach
Ihr Spezialist für Erbrecht. Er arbeitet in Hamburg und an der Côte d’Azur.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Sascha Jung
Ihr Spezialist für Erbrecht, Gesellschaft- & Immobilienrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Berlin und Korsika.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

StB Nyikolaj Szmolenkov
Ihr Spezialist für int. Steuerrecht und Erbschaftsteuerrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Augsburg, München und Paris.
Tel.: +49 (0)172 / 712 0558