Erbschaftsteuer an der Côte d’Azur
Anwendungsfälle, Berechnung und Freibeträge
Die folgenden Ausführungen bieten Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Erbschaftsteuer an der Côte d’Azur. Bei spezifischen Sachverhalten empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt und fristgerecht unternommen werden.
Alles was Sie über die Erbschaftsteuer an der Côte d’Azur wissen müssen
Anwendung der französischen Erbschaftssteuer
Die Regelungen über die französische Erbschaftssteuer finden Anwendung, wenn
- der Erblasser in Frankreich steuerlich ansässig ist oder
- sich die zu übertragende Vermögenswerte in Frankreich befinden
Allgemeine Freibeträge
Die Freibeträge richten sich nach der Beziehung, in welchen der Erbe zum Erblasser steht. Die Freibeträge sind wie folgt:
- Kinder und deren Abkömmlinge 100.000 €
- Für Geschwister 15.932 €
- Für Neffen oder Nichten 7.967 €
- Jede andere Person 1.594 €
Ehegatten sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Es gibt auch weitere Befreiungen, die an den französischen Beamtenstatus oder bestimmte Güter geknüpft sind.
Zu beachten gilt auch die Steuervergünstigung bei der Vererbung von Unternehmen oder Gesellschafteranteilen. Diese können mit bis zu 75 % von der Steuer befreit werden, wenn die begünstigte Person die Verpflichtungen aus diesem Erhalt mit übernimmt.
Deutsche Erbschaftssteuer bei Erbschaften an der Côte d‘Azur
Zwischen Deutschland und Frankreich besteht seit dem Jahr 2007 ein Doppelbesteuerungsabkommen. War der Erwerber oder der Erblasser in Frankreich steuerlich ansässig oder gehört zum Nachlass Vermögen in Frankreich, kann neben der französischen Erbschaftssteuer auch deutschen Erbschaftssteuer anfallen. In diesem Fällen kann die Doppelbesteuerung oft durch Anrechnung vermieden oder gemildert werden. Im Regelfall wird die französische Besteuerung jedoch vorrangig anzuwenden sein. In diesem Fall wird die französische Erbschaftssteuer die deutsche übersteigen. Somit bleibt in Deutschland keinerlei Anspruch mehr auf eine Zahlung der deutschen Erbschaftssteuer.
Pflicht zur Anzeige und Steuererklärung beim deutschen Finanzamt
Deutsche Erben müssen ihren Erwerb innerhalb von drei Monaten beim deutschen Finanzamt anzeigen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die steuerliche Verpflichtung nicht erst dann entsteht, wenn man über den Nachlass verfügen kann, sondern bereits mit dem Erbantritt. Das Finanzamt kann dann eine Erbschaftssteuererklärung anfordern, die innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat eingereicht werden muss. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Erbschaftssteuer fällig
In Frankreich bemisst sich die Frist nach dem Todesort des Erblassers. Ist dieser innerhalb Frankreichs verstorben, beträgt diese 6 Monate. Wenn der Erblasser im außerhalb Frankreichs verstorben ist, beträgt diese 12 Monate.
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