Unsere Vergütung
Kostentransparenz von Anfang an
Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist zumeist die erste und die wichtigste Frage, weil Sie erst dann entscheiden können, ob und inwieweit Sie Ihre Angelegenheit durch uns bearbeiten lassen wollen. Die Antwort kann nur lauten: Das kommt darauf an – auf Art und Umfang!
Der Auftrag, ein Revisionsverfahren durchzuführen, bei dem die Unterlagen zweier Instanzen zu überprüfen sind, kostet selbstverständlich mehr Zeit und Honorar als die Bearbeitung eines Falles von Anfang an.
Auch die Art der Abrechnung kann unterschiedlich gewählt werden: Zum Teil ist die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), das am Streitwert ansetzt, die günstigere Variante, zum Teil ist die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand die gerechteste Lösung. Wir sprechen die Frage der Vergütung mit Ihnen ab – dabei ist jedoch auch entscheidend, ob ein spanischer oder deutscher Anwalt für Sie tätig wird.
Vergütung nach deutschen Gebühren
Die Vergütung von Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit.
Darüber hinaus können bei beratender und außergerichtlicher Tätigkeit auch Vergütungsvereinbarungen etwa über ein Pauschalhonorar oder nach Zeitaufwand geschlossen werden. Unsere Stundensätze im Rahmen individueller Vergütungsvereinbarungen beginnen dabei ab 350.- € (zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer). Für eine anwaltliche Erstberatung verlangen wir einheitlich 190.-€ (zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer) wie dies im gesamten Bundesgebiet vorgeschrieben ist.
Die Kosten unserer Steuerberater werden separat nach der Gebührenordnung für Steuerberater berechnet. Denkbar sind aber auch hier pauschale Vergütungen oder Bezahlung nach Stundenhonorar. ( 250.-€ / h zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer).
Vergütung nach französischen Gebühren
Die Vergütung für sämtliche anwaltlichen Leistungen – einschließlich Beratung, Beistand, der Erstellung von Schriftsätzen und Verträgen sowie der gerichtlichen Vertretung – wird individuell zwischen dem französischen Anwalt und seinem Mandanten vereinbart. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Anwaltsgebühren durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind, gibt es in Frankreich keine gesetzliche Gebührenordnung. Daher erfolgt die Honorarvereinbarung auf vertraglicher Basis zwischen den Parteien und dessen Höhe ist frei verhandelbar.
Rechtsschutzversicherung?
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, reden Sie bitte mit Ihrer Versicherung, ob Auslandsleistungen mitversichert sind. Der Umfang der versicherten Leistungen.
Wir sind für Sie da
Kanzlei Paris:
Telefon: +33 (0)61 / 302 2029
Frau Alice Morin steht Ihnen in unserer Kanzlei in Paris zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei München:
Telefon: +49 (0)89 / 205 008 5810
Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Frankfurt:
Telefon: +49 (0)69 / 505 060 4244
Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Hamburg:
Telefon: +49 (0)40 / 809 031 9131
Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Berlin:
Telefon: +49 (0)30 / 300 149 3810
Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr